Schwerpunktmäßige Darstellung der wichtigsten Bestimmungen der ab der Veranlagung 2003 geltenden UmgrStR 2002 zum Artikel IV (Zusammenschluss):
Begriffsbestimmung des Zusammenschlusses - UmgrStR 2002 Rz 1286Ein Zusammenschluss liegt vor, wenn begünstigtes Vermögen gem. § 12 Abs. 2 UmgrStG zumindest durch einen Zusammenschlusspartner auf eine Personengesellschaft ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschafterrechten übertragen wird.
