Mit Verordnung vom 5.1 1.2002 BGBl II 406/2002 wurden folgende Tarife der fahrleistungsabhängigen Maut für Kfz mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht festgelegt:
Grundkilometertarif für Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen: 13 Cent ohne Umsatzsteuer
Tarife für bestimmte Mautabschnitte (Tunnelstrecken): nach Mautabschnitt
