BBi 2002, 2 Heft 10 v. 3.10.2002
Mit Wirkung ab 1.1.2003 geht die Zuständigkeit für Berufungen in Abgabensachen, Beschwerden in Zollangelegenheiten und Rechtsmittel in Finanzstrafverfahren von den Finanzlandesdirektionen auf den neuen “Unabhängigen Finanzsenat" über.