vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitsgemeinschaft oder Generalunternehmer?

BaukaufmannSteuerrechtChristoph Wiesingerbau-aktuell 2026, 190 - 193 Heft 4 v. 15.7.2026

Am Beginn eines Bauvorhabens stellt sich, sofern nicht nach Gewerken ausgeschrieben wird, in vielen Fällen die Frage, ob der Werkunternehmer die Bauleistung allein erbringen kann oder zur Erbringung auch auf andere Unternehmen zurückgreifen muss. Die Frage, ob die Leistungserbringung in Form einer Arbeitsgemeinschaft (kurz: ARGE) oder als Generalunternehmer erfolgen soll, lässt sich weder allgemein beantworten noch spielen ausschließlich rechtliche Überlegungen eine Rolle. Im Folgenden werden arbeitnehmerschutzrechtliche Aspekte aufgearbeitet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!