Der VwGH hat sich im Erkenntnis vom 18. 12. 2025, Ra 2023/05/0271, mit der Frage befasst, ob seitens der Baubehörde bei Instandsetzungsaufträgen zu besonders geschützten Gebäuden gemäß Wr BauO vorab die Frage der Wirtschaftlichkeit zu prüfen ist. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Erwägungen dieser Entscheidung und ihren möglichen Auswirkungen.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

