Mit dem EKHG besteht ein haftungsrechtliches Sondergesetz für Beschädigungen, die beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Baugeräte können unter diesen Begriff fallen, müssen es aber nicht. Die folgende Darstellung beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen das EKHG auch für Baugeräte eine Rolle spielen kann.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

