Aktuell steht ein Ministerialentwurf zur Änderung der GewO 1994 zur Begutachtung. Dieser umfasst Regelungen für ein konzentriertes Verfahren im Rahmen des gewerblichen Betriebsanlagenrechts (insbesondere mit dem Baurecht der Länder). Ein weitgehend identes Konzept umfasste bereits ein Regelungsvorhaben im Jahre 2017, das auf massive Kritik stieß und letztlich nicht realisiert wurde. Der nachfolgende Beitrag befasst sich (neuerlich) mit Problemfeldern vermeintlicher Verfahrensvereinfachungen am Beispiel dieses Konzepts.

