Im Zivilrecht fehlen klare gesetzliche Vorgaben für technisch einwandfreies Verhalten. Diese Lücke schließen die sogenannten Technikklauseln (wie etwa der „Stand der Technik“). Technische Normen konkretisieren diese Maßstäbe und prägen so die Vertragsgestaltung. Der vorliegende Beitrag beleuchtet das Zusammenspiel von Technikklauseln und (Ö-)Normen.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

