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Aktuelle Änderungen zum Wiener Baurecht

Öffentliches BaurechtSteuerrechtbau-aktuell 2025, 249 - 252 Heft 6 v. 15.11.2025

Mit dem Wiener Informationsfreiheitsanpassungsgesetz 2025 erfolgte eine Anpassung zahlreicher Gesetze, so auch der Wr BauO, an das IFG. In einer weiteren Novelle wurden Änderungen im Wiener Energie- und Klimarechts-Umsetzungsgesetz 2020 (Wr ERUG 2020), in der Wr BauO und im Wiener Naturschutzgesetz (Wr NatSchG) kundgemacht. Die Änderungen traten zum Teil mit 22. 10. 2025 in Kraft, zur Wr BauO treten sie weitgehend erst am 12. 2. 2026 in Kraft. Für alle zur Zeit des Inkrafttretens anhängigen Verfahren gelten die bisherigen Bestimmungen. Mit der Änderung des Wr ERUG 2020 traten mit § 16a Wr ERUG 2020 besondere Verfahrensbestimmungen am 22. 10. 2025 in Kraft. Dies betrifft die Verpflichtung zur Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen zu Genehmigungsverfahren für den Bau, den Betrieb und das Repowering von Energieerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energiequellen. Für alle zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren gelten die bisherigen Bestimmungen.

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