Nach dem Wr GarG 2008 sind für Bauvorhaben nach bestimmten Kriterien und Schlüsseln Stellplätze zu schaffen bzw bereitzustellen. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, so ist eine Ausgleichsabgabe zu leisten. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Regelungen zur Leistung und etwaigen Erstattung der Ausgleichsabgabe.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

