Die zukünftige Geltung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) macht auch vor Unternehmen der Bauindustrie nicht halt und stellt diese vor weitreichende Herausforderungen. Spätestens ab 2026 sollen auch Bauunternehmen bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte, über die gegenwärtig noch umfassend diskutiert wird, verpflichtet sein, potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu dokumentieren. Der bürokratische und ökonomische Mehraufwand ist wohl auch aus der Sicht der großen Baukonzerne beträchtlich, vor allem aber für kleinere Unternehmen enorm und wird von Kritikern als „belastend“ oder „überregulierend“ bezeichnet. Es sollen daher mit dem (ersten) Omnibus-Vereinfachungspaket noch gewisse Erleichterungen erfolgen. Durch die Festlegung von Sorgfaltspflichten sollen nicht nur große Baukonzerne, sondern auch kleine und mittelständische Bauunternehmen als Geschäftspartner zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Bekämpfung negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt verpflichtet werden. Es ist wohl davon auszugehen, dass durch die erforderlich werdenden Verpflichtungen der Vertragsparteien entlang der Lieferkette erheblicher Anpassungsbedarf bei Bau -und Lieferverträgen entstehen wird.

