vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die 40. Wochenstunde des Bauarbeiters

BaukaufmannSteuerrechtChristoph Wiesingerbau-aktuell 2025, 113 - 115 Heft 3 v. 15.5.2025

Bauarbeiter haben eine kollektivvertragliche Normalarbeitszeit von 39 Stunden pro Woche. Das gilt im Prinzip auch für die im Kollektivvertrag verankerten Arbeitszeitmodelle, weil bei diesen die wöchentliche Normalarbeitszeit in der einzelnen Kalenderwoche kürzer oder länger sein kann, aber auch dort im Durchschnitt 39 Stunden pro Woche beträgt. Das AZG kennt hingegen eine Normalarbeitszeitgrenze von 40 Stunden pro Woche. Das führt dazu, dass die Kollektivverträge im Hinblick auf die Behandlung der 40. Wochenstunde einen großen Spielraum haben, weil die 40. Wochenstunde rechtstechnisch keine Überstunde, sondern eine Mehrstunde ist. Im Folgenden sollen zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen insoweit aufbereitet werden, als sie für die bauwirtschaftliche Behandlung eine Rolle spielen; diese bildet dann den Abschluss des Beitrags.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!