Das Denkmalschutzrecht kennt strenge Anforderungen für die Zulässigkeit von Veränderungen an wie auch für die Bewahrung von Denkmälern. Daneben bestehen strenge Haftungsregelungen aus dem Straf- und dem Zivilrecht. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit Änderungen des DMSG durch die Novelle BGBl I 2024/41, die diesbezüglich Vereinfachungen bzw Klarstellungen wie auch die Reduktion von Haftungsrisiken verfolgen.

