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Denkmalgeschützte Gebäude: Erleichterungen für die Instandhaltung und Veränderung

Öffentliches BaurechtSteuerrechtGerald Fuchsbau-aktuell 2025, 72 - 76 Heft 2 v. 15.3.2025

Das Denkmalschutzrecht kennt strenge Anforderungen für die Zulässigkeit von Veränderungen an wie auch für die Bewahrung von Denkmälern. Daneben bestehen strenge Haftungsregelungen aus dem Straf- und dem Zivilrecht. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit Änderungen des DMSG durch die Novelle BGBl I 2024/41, die diesbezüglich Vereinfachungen bzw Klarstellungen wie auch die Reduktion von Haftungsrisiken verfolgen.

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