Die wesentlichen zivilrechtlichen Bestimmungen, welche sich mit (Baustellen-)Lärm auseinandersetzen, finden sich im ABGB. In § 364 ABGB werden die sogenannten Nachbarrechte festgelegt, welche die (Nicht-)Zulässigkeit von bestimmten Immissionen regeln, und § 1096 ABGB bestimmt die Rechte des Mieters gegenüber dem Eigentümer.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

