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Kurzzeitvermietung in Innsbruck

FachartikelSteuerrechtManfred Hirschbau-aktuell 2024, 233 - 235 Heft 6 v. 15.11.2024

Innsbruck gilt österreichweit als Vorreiter in Sachen Vorgehen gegen Kurzzeitvermietung und Leerstand. Bereits fünfmal wurde ein umfassendes Monitoring veröffentlicht. Die Taskforce Airbnb, wie das Thema „Kontrolle der Kurzzeitvermietung“ magistratsintern genannt wird, wurde 2022 ins Leben gerufen und liefert wertvolle Erkenntnisse rund um dieses Segment am Innsbrucker Vermietungsmarkt. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zur Kurzzeitvermietung in Tirol und die Erfahrungen in der Vollziehung.

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