Kürzlich hat der VwGH entschieden, dass Taggelder an Arbeitnehmer, die ständig Montage-, Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten in einem fremden Industriebetrieb erbringen, nach sechs Monaten lohnsteuerpflichtig zu behandeln sind, selbst wenn sie aufgrund einer kollektivvertraglichen Bestimmung bezahlt werden. Welche Bedeutung kommt dieser Entscheidung für die Bauwirtschaft zu? Um es vorwegzunehmen:Nur eine sehr geringe.

