Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen ein Bauwerkvertrag bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von den Vertragsparteien beendet werden kann. Insbesondere interessiert, wie sich speziell auf diese Fälle abstellende Punkte der ÖNORM B 2110 mit den gesetzlichen Vorgaben vertragen.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

