Bei der Kollektivertragsrunde 2023 wurde für die Kollektivverträge der Bauwirtschaft ein Abschluss für zwei Jahre vereinbart, wobei der Lohn- bzw Gehaltserhöhung ab 1. 5. 2024 jeweils eine Formel zugrunde liegt. Die Änderungen werden im Folgenden überblicksartig dargestellt und hinsichtlich ausgewählter Punkte auch vertieft behandelt.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

