Der neidische Blick in des Nachbars Schrebergarten des Medizinrechts zeigt, wozu Pragmatik mit Aufklärungspflichten und Warnobliegenheiten taugen können, wenn es um die Beschränkung der Haftung geht. Dort werden Formulare unterschrieben und Zettel beigepackt, von denen sofort klar sein muss, dass der Patient sie nicht verstanden haben kann, wenn er die Behandlung trotzdem akzeptiert.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

