Ab 1. 7. 2024 ist die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen in ganz Wien allenfalls (nur) noch mit Ausnahmebewilligung zulässig. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die neue Rechtslage und den (ersten) Umgang mit diesen Regelungen durch die Wiener Baupolizei.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

