Die Haftung des Architekten für Baukostenüberschreitungen birgt eine Vielzahl an Unklarheiten und Herausforderungen für die Praxis. Die Frage, inwieweit von der Kostenschätzung des Architekten sanktionslos abgewichen werden darf, hängt von der Vertragsgestaltung und nicht eindeutiger Judikatur der Gerichte ab. Entsprechende Unklarheiten bestehen für die Vertragsparteien bereits im Rahmen der Kostenermittlung in der Planungsphase und auch bei der Kostenkontrolle während der Ausführungsphase. Dieser Fachbeitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen der Kostenermittlung eine Pflichtverletzung des Architekten vorliegt und inwieweit bei der Schadensberechnung ein Vorteilsausgleich zugunsten des haftenden Architekten in Betracht kommt.

