Das österreichische Gewerberecht war nach dem Zweiten Weltkrieg stark zersplittert, weil sich der Gesetzgeber weder zur gänzlichen Wiedereinführung des traditionellen österreichischen Gewerberechts noch zur vorbehaltlosen Beibehaltung der deutschen Bestimmungen entschied, sondern ein Nebeneinander verschiedener Regelungen zuließ. Erst am Ende des Jahres 1973 beschloss der Nationalrat nach jahrelangen Vorbereitungsarbeiten eine systematische Neuregelung der Materie, die GewO 1973, die freilich in wesentlichen Punkten die materiell-rechtlichen Bestimmungen nicht veränderte. Im Folgenden sollen einige Aspekte dieser Neuregelung, die – zumindest was das Verständnis der Systematik mancher gewerbe- und berufsrechtlicher Bestimmungen betrifft – bis heute Auswirkungen haben, näher vorgestellt werden. Und ergänzend erfolgt auch die Erklärung, warum Bauarbeiter (speziell in der Bauindustrie) oftmals als „Gewerbliche“ bezeichnet werden.

