Neulich wurde wieder eine Mehrkostenforderung wegen Unschlüssigkeit, das heißt wegen mangelnder Behauptungen schon zum Klagsgrund, abgewiesen (OGH 21. 12. 2022, 6 Ob 136/22a).
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Neulich wurde wieder eine Mehrkostenforderung wegen Unschlüssigkeit, das heißt wegen mangelnder Behauptungen schon zum Klagsgrund, abgewiesen (OGH 21. 12. 2022, 6 Ob 136/22a).
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