Ing. DDr. Hermann Wenusch, Rechtsanwalt in Rekawinkel und Wien sowie Vorsitzender der zuständigen Arbeitsgruppe des Normenkomitees 015, im Gespräch über die Neuausgabe der ÖNORM B 2110, zum nach wie vor bestehenden Änderungs- und Verbesserungsbedarf, deren Verhältnis zum BVergG 2018 sowie zu baustellenbezogenen Dokumentationspflichten im digitalen Zeitalter.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

