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Fehlende Kausalität bei unterlassener Warnung

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtbau-aktuell 2023, 217 Heft 5 v. 15.9.2023

Die Haftung für die Folgen einer rechtswidrigen Unterlassung ist wegen fehlender Kausalität zu verneinen, wenn der Nachteil, auf dessen Ersatz jemand in Anspruch genommen wird, auch bei dessen pflichtgemäßem positivem Tun eingetreten wäre. Dafür ist der Schädiger beweispflichtig.

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