Bei Projekten zur Veränderung von Bestandsgebäuden wie auch bei groben Schadensereignissen ergibt sich mitunter die virulente Frage des (Fort-)Bestehens des baurechtlichen Konsenses für das betroffene Gebäude. Der folgende Beitrag befasst sich mit Leitsätzen aus der Judikatur, wann ein Untergang eines Konsenses anzunehmen ist.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

