Der OGH hat in der Entscheidung vom 21. 12. 2022, 6 Ob 136/22a, neuerlich zur Frage des Ersatzes von Mehrkosten Stellung genommen. Durch diese Entscheidung hat die Diskussion über Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Mehrkosten nach § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB neue Impulse erhalten. Dies bietet Gelegenheit, die Auffassung des Erstautors in Erinnerung zu rufen und im Hinblick auf in der Literatur mitunter zu beobachtende Missverständnisse in einigen Punkten zu präzisieren.

