Trotz der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Bauwesens enthält das ABGB nur wenige für den Bauvertrag relevante gesetzliche Bestimmungen. In der Praxis bedeutende Themen wie beispielsweise das Leistungsänderungsrecht, die Übernahme der Bauleistungen, die Feststellung des Zustands des Bauprojekts, die Sicherstellung der Vertragserfüllung oder der Haftrücklass für allfällige Haftungsansprüche sind gegenwärtig für den Bauvertrag gesetzlich überhaupt nicht geregelt. Ein Arbeitskreis der Österreichischen Gesellschaft für Baurecht und Bauwirtschaft (ÖGEBAU) hat sich daher unter der Leitung des Verfassers dieses Beitrags mit der Reformierung des österreichischen Bauvertragsrechts beschäftigt und einen Reformvorschlag für die vorgenannten Themen ausgearbeitet.

