Der Begriff „Montage“ kommt in der österreichischen Rechtsordnung mehrfach vor, hat – bis auf einen gemeinsamen Kern – eine unterschiedliche Bedeutung und verfolgt auch unterschiedliche Regelungszwecke. Im Folgenden wird der gewerberechtliche Montagebegriff des § 32 Abs 1 Z 6 GewO 1994 analysiert.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

