1. Von einem Fachunternehmen für Heizungs- und Sanitärinstallationen darf die Kenntnis der einschlägigen Bauvorschriften erwartet werden.
2. Ist das Werk misslungen, weil der Unternehmer nicht gewarnt hat, so verliert er den Anspruch auf Entgelt und hat auch den weiter gehenden Schaden zu ersetzen.

