Mit der Verordnung (EU) 2022/2577 (im Folgenden: Notverordnung) werden vorübergehende „Notfallvorschriften“ festgelegt, um das Verfahren zur Genehmigungserteilung für den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Im nachfolgenden Beitrag werden Betrachtungen zur Handhabung dieser Verordnung dargestellt, soweit baubehördliche Verfahren betroffen sind.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

