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Keine Änderung der Preisgleitungsvereinbarung durch Zahlung von Abschlagsrechnungen

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtbau-aktuell 2022, 251 - 252 Heft 6 v. 15.11.2022

1. Bei öffentlichen Ausschreibungen sind die Erklärungen der Auftraggeberin und jene der Bieter objektiv auszulegen. Ihre Klauseln sind, wenn sie nicht Gegenstand und Ergebnis von Vertragsverhandlungen waren, objektiv unter Beschränkung auf den Wortlaut auszulegen.

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