Objekte in innerstädtischer guter Lage sind für verschiedene Nutzungen hochinteressant, so etwa als Büro oder Wohnung oder zu touristischen Zwecken für Kurzzeitvermietungen. Dabei erscheint es insbesondere bei Gebäuden im Altbestand auf den ersten Blick nicht immer ganz klar, ob die angestrebte Nutzung aus baurechtlicher Sicht auch zulässig ist. Der folgende Beitrag beleuchtet dazu Fragen bezüglich der erforderlichen Raumwidmung wie auch möglicher Ausnahmegenehmigungen nach der Wr BauO.

