Im Hinblick auf die gesamte Bauproduktion stellen Verbraucher zwar nur eine kleine Gruppe an Bauherren dar, sie sind aber nichtsdestotrotz keine bloße quantité négligeable. Sieht man vom BTVG ab, das den Bauwerkvertrag als solchen allerdings gar nicht erfasst, gibt es im Hinblick auf den Verbraucherschutz keine speziellen Sonderbestimmungen für die Bauwirtschaft. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Grundlagen überblicksartig dar und fasst die höchstgerichtliche Judikatur der letzten Jahre aus diesem Bereich zusammen.

