Erfreulicherweise zeichnet sich in Deutschland eine Tendenz zur Etablierung von Mehrparteienverträgen in der Bauwirtschaft ab. Gleichwohl sind diverse Barrieren festzustellen, die dem beschriebenen Aufwärtstrend nicht unwesentlich entgegenstehen können. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die aus Sicht des Verfassers drei wichtigsten Aspekte dieser Hindernisse und geht insoweit der Frage nach, inwieweit die damit verbundene Zurückhaltung berechtigt ist.

