In vielen Urteilen in Bauprozessen findet sich diese Floskel. Oft ist sie sogar die einzige Begründung für die – oft wortwörtliche – Übernahme des Gutachtens oder weiter Teile davon in die Tatsachenfeststellungen des Urteils.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

