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„Das Gutachten des Sachverständigen ist schlüssig und nachvollziehbar“

SteuerrechtAufsatzKonstantin Pochmarski, Christina Koberbau-aktuell 2021, 230 - 233 Heft 6 v. 29.11.2021

In vielen Urteilen in Bauprozessen findet sich diese Floskel. Oft ist sie sogar die einzige Begründung für die – oft wortwörtliche – Übernahme des Gutachtens oder weiter Teile davon in die Tatsachenfeststellungen des Urteils.

Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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