Ein Begriff, der geeignet ist, Verwirrung zu stiften (typisch für Juristen), geht es doch dabei nicht um Naturschutz im Allgemeinen, sondern um „natürliche Rechtsgrundsätze“, die über dem „positiven Recht“ stehen sollen.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

