Mit der Auftraggeberhaftung (im Folgenden: AGH) gelang dem Gesetzgeber im Jahr 2009 ein großer Coup im Kampf gegen das organisierte Verbrechen in der Bauwirtschaft. Die systematische Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Scheinfirmen, welche angeblich einen fiskalischen Schaden zwischen 800 Mio € und 1 Mrd € im Jahr verursachte, konnte durch die Einführung dieses Sonderhaftungsrechts massiv zurückgedrängt werden. Nicht alle Detailfragen konnten vom Gesetzgeber vorab abschließend gelöst werden. Eine der umstrittensten Themenstellungen betraf AGH-Freistellungszahlungen nach Insolvenzeröffnung. Ein nach wie vor von Rechtsprechung und Literatur nicht gelöster Teilaspekt betrifft dabei Haftrücklässe, die nach Insolvenzaufhebung fließen.

