Im Zuge der Planung und Verwirklichung eines Bauprojekts haben Nachbarn außer im baubehördlichen Bewilligungsverfahren auch in anderen Bereichen die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen und einer gegebenenfalls negativen Einstellung zum Projekt zumindest teilweise zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei wird ein faktischer Vorgang von unterschiedlichen Rechtsbereichen durchaus unterschiedlich gehandhabt. Im folgenden Beitrag sollen diese Ausweichrouten von Nachbarn am Beispiel der Aufstellung von Turmdrehkränen und des Zugangs zu Informationen dargestellt wie auch die Möglichkeiten zur Sanktionierung von Rechtsmissbräuchen beleuchtet werden.

