Die Objektsicherheitsprüfung gemäß den ÖNORMEN B 1300 und B 1301 dient der baulichen, technischen und organisatorischen Überprüfung von Gebäuden. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick darüber geben, was genau Gegenstand der Objektsicherheitsprüfung ist, wer zu ihrer Vornahme befugt ist und welche haftungsrechtlichen Folgen mit einer Nichtdurchführung bzw mit einer Durchführung durch Unbefugte verbunden sind.

