In absehbarer Zeit wird es interdisziplinäre Gesellschaften mit Ziviltechnikern geben, weil die Republik Österreich aufgrund (der Führung) eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH zur Anpassung der berufsrechtlichen Vorschriften an die Richtlinie 2006/123/EG gezwungen ist. Profunde Kritik der Kammer der ZiviltechnikerInnen Wien, Niederösterreich und Burgenland hat „Schlimmeres verhindert“.

