Neben Architekten kommt das Recht, Hochbauten zu planen, auch bestimmten Gewerbetreibenden zu. Der nachfolgende Beitrag stellt überblicksmäßig dar, wer dazu befugt ist.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Neben Architekten kommt das Recht, Hochbauten zu planen, auch bestimmten Gewerbetreibenden zu. Der nachfolgende Beitrag stellt überblicksmäßig dar, wer dazu befugt ist.
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