Aktuell sorgt eine geplante, vom Nationalrat am 24. 3. 2021 beschlossene und im Bundesrat bis zum Ablauf der Achtwochenfrist am 20. 5. 2021 verzögerte Änderung des ZTG 2019 für Aufmerksamkeit und Diskussionen. Insbesondere vonseiten der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen wird Kritik geübt und man sieht den Status der Ziviltechniker auf Basis ihrer Unabhängigkeit künftig gefährdet. Der folgende Beitrag soll sich vor diesem Hintergrund mit den Rollen der Ziviltechniker im öffentlichen Baurecht beschäftigen und untersuchen, welcher Stellenwert dabei deren Unabhängigkeit zukommt.

