Zwischenzeitig ist § 1170b ABGB sowohl bei den Parteien von Bauwerkverträgen als auch beim OGH endgültig angekommen, gibt es doch mittlerweile mehrere Entscheidungen, in denen der OGH sich mit diesem Sicherstellungsrecht des Auftragnehmers zu befassen hatte. Auch wenn es sich bei einer der jüngsten Entscheidungen des OGH, jener vom 15. 9. 2020, 6 Ob 113/20s, lediglich um den Zurückweisungsbeschluss einer ordentlichen Revision handelt, hat der OGH dennoch interessante und neue materielle Ausführungen zu § 1170b ABGB gemacht, die in diesem Beitrag näher beleuchtet werden.

