Im Gegensatz zu den Baugesetzen bzw Bauordnungen anderer Bundesländer ist die Frage der zuständigen Behörde im Stmk BauG nur äußerst knapp normiert. Regelungen, welche Behörde für Bauvorhaben, die sich auf das Gebiet zweier oder mehrerer Gemeinden erstrecken, zuständig ist, sucht man im Stmk BauG vergebens. In diesem Beitrag soll daher diese Problematik der Zuständigkeit bezüglich Bauverfahren in der Steiermark, die sich über zwei oder mehrere Gemeinden erstrecken, näher thematisiert werden.

