Manche Vertreter der Bauwirtschaft klagen über trübe Zukunftsaussichten trotz momentan auskömmlicher Auslastung. Und noch ist nicht gesagt, ob Ersatz zB nach dem Epidemiegesetz zusteht, obwohl ein Größenschluss „Pandemie beinhaltet Epidemie“ geboten ist, umso mehr, als es kurzfristig geändert wurde und § 28b Epidemiegesetz mit „Maßnahmen im Rahmen einer Pandemie“ überschrieben ist.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

