Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 25. 9. 2019 das Bundesgesetz über die Unzulässigkeit der Aufstellung und des Einbaus von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in Neubauten (Ölkesseleinbauverbotsgesetz – ÖKEVG 2019) beschlossen. Der folgende Beitrag befasst sich mit offenen Fragestellungen zum Anwendungsbereich des ÖKEVG 2019.
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