Seit der Kollektivvertragsrunde 2019 führten die Kollektivvertragsparteien Gespräche über ein Arbeitszeitmodell, das die Durchrechnung der Höchstarbeitszeit auf ein Jahr vorsieht. Für eine Saisonbranche eine durchaus wichtige Frage. Doch am Tag des Inkrafttretens des entsprechenden Zusatzkollektivvertrags waren die Bauwirtschaft und mit ihr ganz Europa von einem völlig anderen Thema geprägt – COVID-19. Dennoch ist der Kollektivvertrag seit diesem Stichtag in Kraft und bietet eine verbesserte Möglichkeit, Arbeitszeit saisonal zu verteilen. Wählt der Arbeitgeber diese Option, erwerben die Arbeitnehmer in der elften und zwölften Stunde eine Zeitgutschrift von 20 Minuten.

