vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auftragnehmer kein Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers gegenüber späteren Nutzern

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtbau-aktuell 2020, 78 - 79 Heft 2 v. 15.3.2020

1. Grundvoraussetzung für die Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrags ist ein schutzwürdiges Interesse des Gläubigers. Ein solches ist zu verneinen, wenn er kraft eigener rechtlicher Sonderverbindung mit seinem Vertragspartner, der seinerseits den späteren Schädiger vertraglich als Erfüllungsgehilfen beizog, einen deckungsgleichen Anspruch auf Schadenersatz hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!