Mit seiner Entscheidung vom 18. 11. 2019, 8 Ob 88/19b, hat der OGH für die Baupraxis erfreulicherweise wichtige Klarheit betreffend die grundsätzliche Regressmöglichkeit des Bauunternehmers geschaffen. Auch wenn diese Entscheidung von manchen als ungerecht empfunden werden mag, ist dem OGH bei rechtsdogmatischer Betrachtung sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung vollinhaltlich zuzustimmen.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

